Wie kann ich ein Balkonkraftwerk anmelden? So gehts:

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Mini PV Balkonsolaranlage aufbauen

Balkonkraftwerke eignen sich zur Stromerzeugung von Privathaushalten, um die Stromkosten zu senken. Sie benötigen wenig Platz und sind unkompliziert zu installieren. Um das Gerät in Betrieb zu nehmen, müssen Nutzer es vorab beim Verteilernetzbetreiber anmelden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Balkonkraftwerke müssen Nutzer beim zuständigen Netzbetreiber Zudem erfolgt eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
  • Hilfe bei der Anmeldung bekommen Besitzer der Solaranlage vom Elektroinstallateur, Händler, Hersteller, lokalen Solarinitiativen oder von der Verbraucherzentrale.
  • Die Anmeldung ist erforderlich, da der Verteilernetzbetreiber Eigentümer der Stromleitungen ist und zuständig für die Verteilung des Stroms bis zum Hausanschluss. Der Netzbetreiber prüft im Anschluss, ob es notwendig ist, den Stromzähler zu tauschen.

Ein Balkonkraftwerk ist eine beliebte Möglichkeit, Strom auf wenigen Quadratmetern zu generieren. Es ist wichtig, die Stecker-Solaranlage beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden und beim Marktstammdatenregister zu registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei und dauert nur ein paar Minuten. Verzichtest Du auf die Anmeldung Deiner Mini-Fotovoltaik-Anlage, riskierst du ein Bußgeld. Sinnvoll ist es erst den Netzbetreiber zu kontaktieren und dann den Eintrag im Marktstammdatenregister vorzunehmen. Im Zweifelsfall solltest du die Registrierung vom Elektroinstallateur vornehmen lassen.

Balkonkraftwerk anmelden – so gehts!

Alle Erzeugungsanlagen müssen Nutzer unabhängig von ihrer Leistung beim Netzbetreiber angeben. Die Registrierung kostet nichts, erfordert jedoch ein wenig Zeit. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie finde ich heraus, wer mein Netzbetreiber ist?

Um herauszufinden, wer der lokale Netzbetreiber ist, werfen Besitzer des Balkonkraftwerkes einen Blick auf ihre Stromrechnung. Dort finden Stromkunden entweder den Namen des Anbieters oder einen 13-stelligen Code. Eine Liste mit BDEW-Codes ermöglicht den Abgleich, um den Betreibernamen herauszufinden. Bei Personen, die gerade erst eingezogen sind, empfiehlt sich die Suche nach dem Netzbetreiber vor Ort anhand der Postleitzahl.

Wie melden Nutzer ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber an?

Beim Netzbetreiber melden Balkonkraftwerkbesitzer eine Eigenerzeugungsanlage an. Auf Anfrage oder auf der Webseite des Betreibers finden Nutzer ein entsprechendes Formular. Die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie stellt Musterformulare bereit, sofern zur Meldung beim Netzbetreiber kein eigenes vorliegt. Das kann der Inhaber des jeweiligen Stromanschlusses oder eine Elektrofachkraft ausfüllen.

Was müssen Nutzer bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks wissen?

Bei der Anmeldung bestätigen Nutzer, dass sie die Vorschriften zur Installation der Stecker-Solaranlage einhalten. Dabei sollten Käufer einer Mini-Fotovoltaikanlage unbedingt darauf achten, dass die Installation durch einen Fachhandwerker durchgeführt wird und der Anschluss an eine Wieland-Steckdose erfolgt.

Sollten die Anlage mehr Strom einspeisen, als Anwender verbrauchen, erklären sich diese dazu bereit, auf eine Einspeisevergütung zu verzichten. Die konkreten Inhalte variieren zwischen den Netzbetreibern. Wichtig ist das Inbetriebnahmeprotokoll nach VDE-AR-N-4105. Zum Ausfüllen erforderlich sind:

  • das Datenblatt des Fotovoltaik-Moduls
  • die Konformitätserklärung
  • die Unbedenklichkeits-Bescheinigung des Wechselrichters

Wie registrieren Nutzer das Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister bietet einen Registrierungsassistenten für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen. Hier tragen Anlagenbetreiber oder die Elektrofachkraft alle Anlagen ein. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Verändern sich die Leistungsdaten oder legen Nutzer die Stecker-Solaranlage still, haben sie die Möglichkeit, die Daten jederzeit zu ändern.

Hinweis: Melden Betreiber die Mini-Fotovoltaikanlage nicht an, besteht eine Ordnungswidrigkeit nach §21 Marktstammdatenregisterverordnung. Diese kann Geldbußen in dreistelliger Höhe nach sich ziehen. Wichtig ist, dass die Anmeldung immer beim Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister erfolgt, da beide Institutionen miteinander in Kontakt stehen und Daten austauschen.

Fazit

Bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks sollten sich Nutzer Hilfe beim Elektroinstallateur holen, da für das Ausfüllen der Formulare ein wenig Know-how erforderlich ist. Haben Besitzer der Mini-Fotovoltaikanlage noch einen alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe, ist ein Austausch gegen einen elektrischen Stromzähler nötig.

Quellen und Links:

  1. Bundesnetzagentur – A-Z – Balkon PV-Anlagen (o. D.): [online] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/B/BalkonPV.html?nn=922200 [abgerufen am 11.04.2023].
  2. Codevergabeportal der Energie Codes und Services GmbH – im Auftrag des BDEW (o. D.): [online] https://bdew-codes.de/Codenumbers/BDEWCodes/CodeOverview [abgerufen am 11.04.2023].
  3. Meldung von Steckdosen-Solargeräten in Deutschland – DGS Infoportal zu steckbaren Solar-Geräten (o. D.): [online] https://www.pvplug.de/meldung/ [abgerufen am 11.04.2023].